Aufnahme Reha
Ihr Aufnahmeteam -
Erreichbar unter der Telefonnummer 03 69 61 / 6-80 40
oder der kostenfreien Service-Nummer 0800 / 7 18 19 17
Aufnahmeleitung
Sonja Raschdorf
Heike Reum
Katrin Müller
Martina Müller
Pflegekostentarif
Informationen zur Berechnung von Wahlleistungen nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) (38.4 KB)
Erläuterung
- Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) leitet der Krankenhausarzt in Zusammenarbeit mit dem Sozialdienst und der Krankenkasse ein.
- Ein Heilverfahren (Rehabiliationsmaßnahme) empfiehlt Ihr Hausarzt und beantragt dieses bei dem zuständigen Kostenträger (Krankenversicherung oder Rentenversicherung). Nach medizinischer und versicherungsrechtlicher Prüfung entscheidet dann der Kostenträger, ob Ihre Maßnahme bewilligt wird.
- Nach Arbeitsunfällen legen die behandelnden (D-) Ärzte und die Berufsgenossenschaft die Weiterbehandlung fest (BGSW-Verfahren).
- Für Patienten der neurologischen Frührehabilitation (Phase B) erfolgt die Akuteinweisung ausschließlich durch die Krankenkasse.
- Die Teilstationäre Rehabilitation für Orthopädie, Neurologie oder Kardiologie kann als Heilverfahren oder Anschlussheilverfahren vom Kostenträger genehmigt werden.
Einweisungswege



