Kostenträger & Zulassungen
Kostenträger
Unsere Vertragspartner:
- Deutsche Rentenversicherung Bund und Land
- gesetzliche Krankenkassen
- Berufsgenossenschaft
- Bundesknappschaft
- private Krankenversicherungen
- beihilfefähig
Für die Rentenversicherungsträger besteht die Zulassung für Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren.
Mitglieder privater Krankenversicherungen sind in der Regel nur für Krankenhausbehandlungen versichert. Die Fachklinik Bad Liebenstein ist eine gemischte Krankenanstalt (Akut- und Rehaklinik).
Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungen werden für Privatversicherte die Krankenhauskosten für unsere Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorgelegt werden.
Zulassungen
Zulassungen nach SGB (Versorgungsvertrag nach § 108 und § 111 SGB V)
- Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR) der Rentenversicherung und Krankenkassen – Aufnahme nach § 40 SGB V
- Heilverfahren (HV) – Aufnahme nach § 40 SGBV
- Neurologische Frührehabilitation Phase B – Aufnahme nach § 39 SGB V
- Weiterführende Rehabilitation für neurologische Patienten (Phase C und D) – Aufnahme nach § 40 SGB V
- Teilstationäre Rehabilitation im orthopädischen, kardiologischen und neurologischen Bereich – Aufnahme nach § 40 SGB V
- Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
- Privatversicherte/selbstzahlende Patienten