Teilstationäre Rehabilitation
Orthopädie - Neurologie - Kardiologie
Eine teilstationäre Rehabilitationsmaßnahme kann vom Arzt im Krankenhaus im Anschluss an Ihren Aufenthalt im Akuthaus oder vom Hausarzt als Heilverfahren beim zuständigen Kostenträger (Kasse oder Rentenversicherungsträger LVA, BfA ) beantragt werden.
Teilstationäre Rehabilitation was bedeutet das?
Pro Behandlungstag kommen Sie für mehrere Stunden in unsere Einrichtung zur individuellen Therapie,
müssen aber sonst nicht auf Ihre häusliche Umgebung und Ihre Gewohnheiten verzichten.
Nach
ärzlicher Aufnahmeuntersuchung wird für Sie ein indivduelles und komplexes Therapieangebot aus den
nachfolgend beschriebenen physiotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten zusammengestellt.
Voraussetzungen die Sie erfüllen müssen:
- entsprechende medizinische Voraussetzungen müssen abgeklärt sein
- Wohnort im Umkreis von rund 30 km
- die häusliche Umgebung muss zur Unterstützung des Rehabilitationsprozesses beitragen
- Sitzende Transportfähigkeit muss gegeben sein bzw. Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel muss möglich sein