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Urlaubs- und Verhinderungspflege

Schöne Lage, gute Betreuung, viel Komfort.

Die Urlaubs- und Verhinderungspflege gehört zu den zusätzlichen Leistungen der m&i-Fachklinik Bad Liebenstein. Hier übernehmen freundliche, qualifizierte Mitarbeiter gerne Ihre Rundumversorgung.

Die Urlaubs- und Verhinderungspflege können Sie beantragen, wenn Sie mindestens zwölf Monate Leistungen einer Pflegestufe erhalten haben, wenn die Pflegeperson, die Sie Zuhause betreut, nicht weiter für Sie sorgen kann und wenn eine teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Oftmals bleibt in diesen Fällen nur die Heimunterbringung oder Krankenhauseinweisung.

Darüber hinaus bietet Ihnen unsere Fachklinik alles, um sich wohl zu fühlen: schöne Zimmer, zahlreiche Komfortleistungen und ein attraktives Haus- und Kulturprogramm.

Soweit es Ihre Mobilität und Ihr Gesundheitszustand erlauben, sind Sie jederzeit herzlich zu unseren Freizeitveranstaltungen eingeladen.

Wann kommt für Sie unser Angebot Urlaubs- und Verhinderungspflege in Frage?

  • Wenn die häusliche Pflegeperson verhindert ist, durch eigenen Klinik- oder Rehabilitationsaufenthalt.
  • Wenn nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Rehabilitationsmaßnahme erhöhter Pflegebedarf besteht, der Zuhause nicht bewältigt werden kann.
  • Wenn Sie eine optimale Zwischenlösung brauchen - für die Zeit bis der Heimplatz bezogen werden kann oder bis die weitere pflegerische Betreuung in der häuslichen Umgebung sichergestellt ist.

Welche Leistungen beinhaltet die Urlaubs- und Verhinderungspflege?

  • Grundpflege:
  • Körperpflege, An
  • und Auskleiden, Essen und Trinken
  • Behandlungspflege:
  • Medikamentengabe, Verbandswechsel, Injektionen, Einreibungen
  • Aktivierende Pflege:
  • Mobilisation, Lagerung und Umfeldgestaltungen nach therapeutischen Konzepten, Angebote zur Freizeitgestaltung

Welche Kosten übernimmt Ihre Krankenversicherung oder Pflegeversicherung?

  • Die Kosten für die Urlaubs- und Verhinderungspflege richten sich nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Sie betragen derzeit € 1.432,- für maximal 28 Tage pro Jahr.
  • In der Regel werden die Kosten für den pflegerischen Aufwand vom Leistungsträger übernommen.
  • Ihr Eigenanteil pro Tag für Unterkunft und Vollverpflegung beträgt im DZ € 49,- und im EZ € 69,-.
  • Genauere Informationen zur Kostenübernahme erhalten Sie bei Ihrer Pflegeversicherung oder Krankenkasse.

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Letzte Änderung: 23.10.2007 / 11:02 Uhr
Ausgedruckt am 06.09.2010 / 02:56