Wir bieten gezielte, individuell ausgerichtete Nachbehandlung bei:
• Chronisch ischämischer Herzkrankheit
• Arterieller Hypertonie und deren Folgeerkrankungen
• Angeborenem oder erworbenem Herzklappenfehler
• Entzündlichen und nichtentzündlichen Herzmuskelerkrankungen
• Zustand nach Bypassoperationen
• Zustand nach Herztransplantationen
In die Fachabteilung für Kardiologie/Innere Medizin der m&i-Fachklinik Bad Liebenstein kommen die Patienten im Rahmen einer Anschlussheilbehandlung, eines Heilverfahrens, einer ambulanten Rehabilitation oder als Privatpatient.
Es ist auch eine Akutaufnahme nach § 39 SGB V möglich.
Wer verordnet welche Behandlungsform?
Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. einer Anschlussrehabilitation, einem Heilverfahren, einer berufsgenossenschaftlichen stationären Weiterbehandlung (BGSW) und einer ambulanten Rehabilitation?
Welche unterschiedlich definierten Ziele verfolgen diese jeweils? Wer kann welche dieser Behandlungsformen verordnen? Und wer trägt die Kosten?
Kostenantrag
Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. eine Anschlussrehabilitation (AR) kann nur durch das Akutkrankenhaus eingeleitet werden. Anträge werden im Akuthaus entweder vom zuständigen Arzt oder vom Sozialdienst gestellt.
Ein Heilverfahren (HV) wird über Ihren behandelnden Hausarzt, Facharzt oder beim zuständigen Versicherungsträger beantragt.
Für die ambulante Rehabilitation stellt Ihr Haus- oder Facharzt einen Antrag, mit dem die m&i-Fachklinik Bad Liebenstein die Kostenübernahme bei Ihrem Versicherungsträger beantragt.
Für Berufstätige ist die Deutsche Rentenversicherung Bund und Land Kostenträger und für Rentner ihre jeweilige Krankenkasse. In der Frührehabilitation Phase B (akutstationäre Krankenhausbehandlung) ist der Kostenträger immer die Krankenkasse.
Für nähere Informationen stehen wir Ihnen gerne unter der Servicenummer 0800 7181917 (kostenfrei aus dem deutschen Festnetz) zur Verfügung.