Unsere Aufnahmebedingungen in der Fachabteilung für Neurologische Frührehabilitation (Phase B)

Die Abteilung für Frührehabilitation der m&i-Fachklinik Bad Liebenstein kann Patienten direkt nach Überwindung der akuten Erkrankung übernehmen.

Dies betrifft Patienten

  • mit dem sogenannten apallischen Syndrom
  • mit Zustand nach Polytrauma
  • mit Halbseitenlähmung bei cerebrovaskulären Erkrankungen
  • in Kombination mit Schluck-, Sprach-, Sprechstörungen oder neuropsychologischen Auffälligkeiten (von völliger Immobilität bis zum desorientierten Fußgänger)

weitere Indikationen

  • Schlaganfälle (Ischämien, Blutungen)
  • extra- und intracranielle Gefäßoperationen
  • Gefäßeingriffe am Gehirn (SAB = Subarachnoidalblutung)
  • Schädel-Hirn- und Rückenmarksverletzungen
  • (Heredo-)Ataxien
  • Multiple Sklerose
  • Sprach-, Sprech- und Stimmstörungen
  • neuropsychologische Störungen des Gedächtnisses
  • neuromuskuläre Erkrankungen

Schwerverletztenverfahren zur Rehabilitation

Die m&i-Fachklinik Bad Liebenstein kann überdies eine frühzeitige Übernahme von Patienten im Rahmen des Schwerverletztenverfahrens zur Rehabilitation gewährleisten. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Einweisungsweg akut

Für Patienten der neurologischen Frührehabilitation (Phase B) erfolgt die Akuteinweisung ausschließlich durch die Krankenkasse.

Entlassmanagement

Im Akut-Bereich der Fachklinik Bad Liebenstein kommt das Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a Satz 9 SGB V zur Anwendung.

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