Detaillierte Fach-Informationen zu den Aufnahmebedingungen und Behandlungsschwerpunkten erhalten Sie unter Einweisung Akut und Einweisung Reha. Wir informieren Sie außerdem über Kostenträger und Zulassungen.

Auf unseren Seiten haben wir umfassende Informationen zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Bereich der spezialisierten Akutmedizin und der stationären wie auch ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation zusammengestellt.

Kostenträger / Zulassungen

Kostenträger
  • Deutsche Rentenversicherung Bund und Land
  • DRV Knappschaft Bahn See
  • gesetzliche Krankenkassen
  • Berufsgenossenschaften
  • private Krankenversicherungen
Die m&i-Fachklinik Bad Liebenstein ist Vertragspartner der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, der Deutschen Rentenversicherung Bund und Land, der Knappschaft, der Berufsgenossenschaft (BGSW-Verfahren) und ist beihilfefähig.

Die m&i-Fachklinik Bad Liebenstein erbringt Leistungen nach § 39 SGB V (Krankenhausbehandlung) und nach § 40 SGB V (medizinische Rehabilitationsmaßnahmen) für die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Rentenversicherungsträger besteht die Zulassung für Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren (HV).

Mitglieder privater Krankenversicherungen sind in der Regel nur für Krankenhausbehandlungen versichert. Die m&i-Fachklinik Bad Liebenstein ist eine gemischte Krankenanstalt (Akut- und Rehaklinik).

Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungen werden für Privatversicherte die Krankenhauskosten für unsere Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorgelegt werden.

Zulassungen
  • Zulassungen nach SGB V (Versorgungsvertrag nach § 108 und § 111 Sozialgesetzbuch)
  • Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR) der Rentenversicherung und der Krankenkassen - Aufnahme nach § 40 SGB V
  • stationäre medizinische Rehabilitation/Heilverfahren (HV) - Aufnahme nach § 40 SGBV
  • neurologische Frührehabilitation (Phase B) - Aufnahme nach § 39 SGB V
  • weiterführende Rehabilitation für neurologische Patienten (Phase C und D) - Aufnahme nach § 40 SGB V
  • Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
    ambulante Rehabilitation
  • Ambulanz für Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie
  • privatversicherte/selbstzahlende Patienten

Ansprechpartner

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Fragen zu den Aufnahmemodalitäten oder der Anmeldung von Patienten können Sie sich gerne an unser Aufnahmeteam wenden.
Ihre Ansprechpartner

Anträge & Formulare

Hier können Sie den Antrag des Versicherten auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation downloaden:

AR-Antrag

Anlage zum AR-Antrag

Außerdem finden Sie hier die Anamnesebögen für die Fachbereiche:


Link zum Deutschen Schmerzfragebogen:

Schmerzfragebogen (DGSS)

Unser Team

Dr. med. Clivia Malsch

Chefärztin Neurologische Frührehabilitation

Dr. med. Birgit Tasler

Chefärztin Geriatrie

Dr. med. Andreas Nachtmann

Chefarzt Weiterführende Neurorehabilitation

Dr. med. Holm Rübsam

Chefarzt Kardiologie / Innere Medizin

Dr. med. Wolf-Dieter Müller

Chefarzt Orthopädie / Unfallchirurgie

Anja Pfromm

Teamleitung Aufnahme

So erreichen Sie uns

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